Mehrere humanoide Roboter sitzen an Schreibtischen und tippen auf Laptops. Ein Text-Overlay lautet: „KI-Verordnung ab August 2026 – Müssen jetzt wirklich alle KI-Bilder gekennzeichnet werden?“. Unten links befindet sich ein AI-Logo.

KI-Verordnung ab August 2026: Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte

KI-Verordnung Transparenzpflichten: Die neuen Regeln ab August 2026

Die europäische KI-Verordnung (AI Act) ist das weltweit erste KI-Gesetz und bereits in Kraft getreten. Die Übergangsfrist für die Wirtschaft lief bis zum 2. August 2026. Das neue Gesetz bringt wichtige KI-Verordnung Transparenzpflichten mit sich. Es verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von KI-Inhalten, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen. Die genauen Regelungen zur Transparenz sind in Artikel 50 des AI Acts verankert. Den rechtlichen Rahmen und Originaltext finden Sie auch bei der Europäischen Kommission.

Auch bei einfachen Tools wie ChatGPT müssen Sie handeln. Für kleine und mittelständische Betriebe reicht meist eine gut verständliche Kennzeichnung. Wir von Bauer & Guse haben die Leitlinien in praktische Tipps übersetzt. So bauen Sie Vertrauen bei Kunden auf.

KI-Verordnung Transparenzpflichten für Texte umsetzen

Sie müssen nicht jeden einfachen Marketingtext markieren. Das Gesetz verlangt jedoch einen Hinweis für KI-generierte Texte, die Themen von öffentlichem Interesse behandeln (z. B. News, Politik, Wahlen oder Gesundheit). Wichtig: Diese Pflicht entfällt, sobald ein Mensch den Text final prüft und die volle Verantwortung übernimmt. Eine Kennzeichnung ist also nur dann zwingend erforderlich, wenn folgende Textarten ohne finale menschliche Freigabe veröffentlicht werden:

  • Nachrichtliche Berichterstattungen
  • Informationen zu politischen Themen oder Wahlen
  • Gesellschaftlich relevante Artikel (wie Gesundheitsthemen)
  • Manipulative oder meinungslenkende Texte

Das Gesetz befreit reine Produktbeschreibungen, klassische Werbecopy oder einfache Übersetzungen durch eine KI von dieser Regel.

Ein einfacher Satz am Ende des Artikels wie „Dieser Text entstand mit KI-Unterstützung“ genügt völlig. Ein allgemeiner Hinweis in Ihrem Impressum reicht dem Gesetzgeber jedoch nicht aus – die Markierung muss direkt am Inhalt erfolgen!

Deepfakes, erfundene Orte und Bilder markieren

Erzeugt oder manipuliert eine KI Inhalte und wirken diese täuschend echt, gelten strenge Regeln. Sie müssen klassische Deepfakes wie künstliche Politikerreden markieren. Gleiches gilt für fotorealistische Bilder von fiktiven Ereignissen oder Orten. Dazu zählen Bilder einer erfundenen Fachmesse, Fotos von falschen Firmengebäuden oder ausgedachte Urlaubsresorts.

Auch erfundene Situationen erfordern einen Hinweis. Ein generiertes Video mit einer falschen Warteschlange vor einem Restaurant oder Geschäft – erstellt, um große Beliebtheit oder einen Ansturm vorzutäuschen – ist ein gutes Beispiel dafür. Synthetische Produktbilder ohne echte Prototypen brauchen ebenfalls eine Markierung. Reine Grafiken, einfache Farbkorrekturen oder das Retuschieren von Personen im Hintergrund bleiben von der Pflicht befreit. Sie platzieren den Hinweis ganz einfach als Bildunterschrift.

KI-Audio und Musik richtig kennzeichnen

Wenn Sie komplette Songs, Melodien oder Stimmen durch KI neu generieren lassen, müssen diese klar erkennbar markiert werden. Nutzen Sie die KI jedoch nur für Standardbearbeitungen wie Rauschunterdrückung, Mastering oder zur reinen Klangverbesserung, entfällt diese Pflicht.

Logos, Interaktion und Kontrolle

Der AI Act fordert, dass Nutzer sofort die Kommunikation mit einer Maschine erkennen. Setzen Sie einen KI-Chatbot oder einen digitalen Avatar auf der Website ein? Dann müssen Sie Ihre Besucher darauf hinweisen. Ein kurzer Begrüßungssatz wie „Sie chatten mit einem KI-Assistenten“ erfüllt die Vorgaben bereits.

Für die Kennzeichnung Ihrer Inhalte müssen Sie keine offiziellen EU-Logos für KI-Inhalte verwenden; die Nutzung ist absolut freiwillig. Ein klar erkennbarer Text („KI-generiert“), ein eigenes Icon oder das integrierte KI-Label von Plattformen wie Instagram oder LinkedIn reichen völlig aus. Die offizielle Kontrolle und Überwachung in Deutschland übernimmt übrigens die Bundesnetzagentur.

Praktische Empfehlungen für den Unternehmensalltag

Wir empfehlen eine klare interne Strategie für die neuen KI-Verordnung Transparenzpflichten. So sparen Sie sich eine aufwändige Prüfung bei jedem neuen Beitrag. Legen Sie feste Standards für Ihre Redaktion fest. Wenn Sie Ihre digitalen Prozesse sicher gestalten möchten und eine passgenaue KI-Strategie aufbauen wollen, hilft Ihnen Ihre Digitalagentur jederzeit gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Texte müssen nur gekennzeichnet werden, wenn sie Themen von öffentlichem Interesse behandeln (z. B. News, Politik, Wahlen oder Gesundheit) und wesentlich von der KI generiert wurden. Typische Produktbeschreibungen, Werbetexte oder Beiträge, die ein Mensch final prüft und verantwortet, sind von der Pflicht ausgenommen.

Nein, das reicht leider nicht. Dem Nutzer muss unmittelbar am jeweiligen Inhalt (z.B. als Bildunterschrift oder am Textende) ersichtlich sein, dass es sich um einen KI-generierten Inhalt handelt.

Eine Markierung ist erforderlich, wenn die KI Inhalte erzeugt oder manipuliert, sodass diese täuschend echt oder irreführend wirken könnten. Dies gilt auch für fotorealistische Bilder von Orten, Events oder Situationen, die nie existiert haben. Reine Retuschen oder Farbkorrekturen bleiben befreit.

Nein! Die Nutzung der Standard-Logos ist freiwillig. Ein kurzer Text („KI-generiert“), ein eigenes Icon oder die Label von Social-Media-Plattformen reichen völlig aus.

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Kontrolle und Durchsetzung der Bestimmungen des AI Acts zuständig.

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